Tiergesundheit
Im CVUA-Westfalen werden Tiere und vom Tier stammendes Probenmaterial auf Krankheitserreger untersucht. Damit schaffen wir die Grundlage, Tierseuchen effektiv zu bekämpfen, Tiere gezielt zu behandeln und den Menschen vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Verstöße gegen den Tierschutz hinterlassen an den Tieren Spuren, die wir in unseren Laboren nachweisen können. Die Dienstleistungen des CVUA Westfalen im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten können von jedem Tierhalter in Anspruch genommen werden.
Häufig sind praktizierende Tierärzte unsere Auftraggeber in Abstimmung mit den Tierbesitzern. Diese Untersuchungen sind bis auf die Untersuchungen im Rahmen des Tierseuchengesetzes in der Regel kostenpflichtig. Im Fall des Verdachtes auf anzeige- oder meldepflichtige Tierseuchen ist die Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) erforderlich. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer gutachterlichen Äußerung, zurück an die jeweiligen Einsender.
Im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten des CVUA-Westfalen werden Untersuchungsergebnisse in Form von Vorabmitteilungen oder Prüfberichten dem Einsender sowie Behörden und Landeseinrichtungen übermittelt.
Ergebnismitteilung im Prüfbericht werden mit dem Ziel der klaren, übersichtlichen Gestaltung vereinfacht dargestellt, d.h. das Ausgabedatum bzw. der Ausgabestand des eingesetzten Prüfverfahrens werden nicht im Befundbericht angegeben.
Die fehlenden Informationen können bei Bedarf im CVUA-Westfalen erfragt werden. Das Gleiche gilt auch für Modifikationen zu Normverfahren. Alle Daten von Blutproben, die mit maschinenlesbaren Anträgen eingesendet wurden, werden bei Rindern einzeltierbezogen zusätzlich in die HI-Tier-Datenbank eingestellt.
Das Ergebnis der Untersuchung von Ohrgewebeproben wird ausschließlich an die HI-Tier-Datenbank übermittelt.