Wasch- und Reinigunsmittel
Wasch- und Reinigungsmittel für den Haushalt gehören lebensmittelrechtlich zu den Bedarfsgegenständen. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem deutschen Lebensmittelrecht. Nach dieser Definition gibt es Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, Gegenstände mit Körperkontakt, Spielwaren und Scherzartikel und Haushaltschemikalien.
Das CVUA-Westfalen ist als Schwerpunktlabor zentral für alle in Nordrhein-Westfalen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung entnommenen Proben der Gruppe der Wasch- und Reinigungsmittel zuständig. Dabei handelt es sich im weitesten Sinne um im Haushalt verwendete chemische Produkte. Diese sehr variantenreiche Produktgruppe umfasst Produkte zum Reinigen und Pflegen z. B. Waschmittel, Sanitär- und Küchenreiniger, Möbelpflege und Textilpflege, aber auch Reiniger für Metalle, Glas und Kunststoff oder besonderen Materialien wie Oberflächen von Kochfeldern, Smartphones oder Bildschirmen und Cockpitreiniger für Pkw. Auch Waschmittel für Textilien, Schuhpflegemittel, Desinfektionsmittel, Pinselreiniger, Tapetenablöser und Schimmelentferner gehören zu dieser Produktgruppe. Mittel zur Raumluftverbesserung z.B. Raumluftsprays, Duftlämpchen, und Duftspender für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind zählen ebenfalls zu den chemischen Haushaltsprodukten.