Das sind wir

Aufgaben des CVUA-Westfalen

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen) führt als amtliches Laboratorium Untersuchungen im Bereich der Tiergesundheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch.

Zu den Aufgaben des CVUA-Westfalen gehören nach § 4 IUAG NRW Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie des Lebensmittel- und Futtermittelrechts. Dazu zählen die Untersuchungen von Lebensmitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, kosmetischen Mitteln und Tätowiermitteln. Die Untersuchungen umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Bewertungen, Beurteilungen und Stellungnahmen.

Der regionale Einzugsbereich erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Arnsberg. Darüber hinaus sind im Rahmen der Schwerpunktbildung der Untersuchungsanstalten in Nordrhein-Westfalen Zuständigkeiten für weitere Regierungsbezirke und das gesamte Bundesland vorhanden.

Verbraucherschutz

Die im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu untersuchenden Proben werden durch die Lebensmittelüberwachungsämter der Städte und Kreise eingeliefert. Die Probenahme wird durch ausgebildete Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrollassistenten rechtlich und sachlich korrekt durchgeführt und rechtssicher dokumentiert. Die Einlieferung von Proben durch Verbraucher z.B. im Falle von Beschwerden ist nicht möglich. Dazu wenden Sie sich bitte an das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt vor Ort. Dort wird die Probe entgegengenommen, alle notwendigen Informationen erfasst und ggf. eine amtliche Nachprobe entnommen. Untersuchungskosten für den Einlieferer entstehen dabei nicht. Diese Proben werden dann an das CVUA-Westfalen weitergeleitet, wo sie untersucht und beurteilt werden. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Ergebnisse mit einer rechtlichen Bewertung an die Lebensmittelüberwachungsämter zurückgeleitet, wo dann geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.

Tierseuchendiagnostik

Im CVUA-Westfalen werden Tiere und vom Tier stammendes Probenmaterial auf Krankheitserreger untersucht. Damit wird die Grundlage geschaffen, Tierseuchen effektiv zu bekämpfen, Tiere gezielt zu behandeln und den Menschen vor übertragbaren Krankheiten zu schützen.
Verstöße gegen den Tierschutz hinterlassen an den Tieren Spuren, die wir in unseren Laboren nachweisen können.
Die Dienstleistungen des CVUA-Westfalen im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten können von jedem Tierhalter in Anspruch genommen werden.
Häufig sind praktizierende Tierärzte unsere Auftraggeber in Abstimmung mit den Tierbesitzern. Diese Untersuchungen sind bis auf die Untersuchungen im Rahmen des Tierseuchengesetzes in der Regel kostenpflichtig. Im Fall des Verdachtes auf anzeige- oder meldepflichtige Tierseuchen ist die Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) erforderlich.
Die Ergebnisse unserer Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer gutachterlichen Äußerung, zurück an die jeweiligen Einsender.
 
Im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten des CVUA-Westfalen werden Untersuchungsergebnisse in Form von Vorabmitteilungen oder Prüfberichten dem Einsender sowie Behörden und Landeseinrichtungen übermittelt.
Ergebnismitteilung im Prüfbericht werden mit dem Ziel der klaren, übersichtlichen Gestaltung vereinfacht dargestellt, d.h. das Ausgabedatum bzw. der Ausgabestand des eingesetzten Prüfverfahrens werden nicht im Befundbericht angegeben.
Die fehlenden Informationen können bei Bedarf im CVUA-Westfalen erfragt werden. Das Gleiche gilt auch für Modifikationen zu Normverfahren.
Alle Daten von Blutproben, die mit maschinenlesbaren Anträgen eingesendet wurden, werden bei Rindern einzeltierbezogen zusätzlich in die HI-Tier-Datenbank eingestellt.
Das Ergebnis der Untersuchung von Ohrgewebeproben wird ausschließlich an die HI-Tier-Datenbank übermittelt.

Sonstiges

Wir kooperieren mit Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden. Als Sachverständige stellen wir diesen Einrichtungen, aber auch unseren Mitbürgern unsere fachliche Kompetenz zur Verfügung.

In nationalen Gremien und Konferenzen leisten wir unseren Beitrag zur Fortschreibung des Fachrechtes hin zu mehr Verbraucherschutz und Erhalt der Tiergesundheit.

In enger Abstimmung mit anderen Untersuchungseinrichtungen entwickeln wir unsere Analyseverfahren stetig weiter.

So können wir auf neue Herausforderungen kompetent und flexibel reagieren.

Weiterhin wirken wir bei der Ausbildung von Studierenden der Veterinärmedizin und der Lebensmittelchemie, von Veterinärreferendaren/-innen, Lebensmittelkontrolleuren/-innen, Kontroll-Assistenten/-innen, Chemisch-Technischen- und Biologisch-Technischen Assistenten/-innen sowie Biologie- und Chemie-Laboranten/-innen sowie sonstigen Berufspraktikanten mit.

Organigramm

So sind wir aufgestellt

Akkreditierung

Das CVUA-Westfalen muss für die Durchführung der amtlichen Untersuchungen laut einer europäischen Verordnung (VO (EU) 2017/625) nach der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein.

Die DIN EN ISO/IEC 17025 regelt als international anerkannte Norm „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz- von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“.

Die Norm beschreibt Anforderungen, deren Einhaltung sicherstellt, dass die Arbeit im Labor des CVUA-Westfalen unparteiisch und vertraulich durchgeführt wird und sehr hohen Qualitätsstandards entspricht. Dabei werden nicht nur die Prozesse vom Probeneingang, über die Durchführung der Untersuchungen bis zur Erstellung der Ergebnisberichte berücksichtigt, sondern auch die Anforderungen an das Personal, die Räumlichkeiten und die Einrichtungen. Werden diese Anforderungen umgesetzt, sind die Abläufe im Labor präzise, reproduzierbar und nachvollziehbar. Die konsequente Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17025 sorgt somit bei den Untersuchungen für zuverlässige und vor allem auch vergleichbare Ergebnisse.

Die Anforderungen an die Qualität der Untersuchungsergebnisse sind hoch. Ein wesentlicher Teil der Norm beschäftigt sich dementsprechend mit qualitätssichernden Maßnahmen, wie die regelmäßige Überwachung und Kalibrierung der eingesetzten Einrichtungen und Analysengeräten, Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen mit anderen Laboratorien und das Mitführen von Kontrollproben mit bekannten Gehalten.

Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) sorgt dafür, dass die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 in den Laboratorien praktisch umgesetzt werden und die Umsetzung dokumentiert wird. Das QMS des CVUA-Westfalen besteht aus mehr als 1.000 Dokumenten, in denen unter anderem die Durchführung der Prüfverfahren beschrieben wird.

Die Kontrolle, ob die DIN EN ISO/IEC 17025 in den Laboratorien entsprechend den hohen Standards umgesetzt und das eingeführte Qualitätsmanagement aktiv gelebt wird, wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) durchgeführt. Die DAkkS vergibt die Akkreditierung (lat. Accredere = Glauben schenken). Mit der Vergabe der Akkreditierung bestätigt die DAkkS offiziell, dass das Laboratorium gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 arbeitet und gesetzliche Grundlagen und relevante Regeln einhält. In der Praxis bedeutet dies, dass die Laboratorien regelmäßig vor Ort von Begutachtern überprüft werden.

Das CVUA-Westfalen ist seit seiner Gründung im Jahr 2014 akkreditiert. Die Akkreditierung spiegelt unter anderem die hohe fachliche Kompetenz der MitarbeiterInnen des CVUA-Westfalen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse wider. Die Akkreditierungsurkunde mit der Kennzeichnung D-PL-19728-01-00, die Anlage zur Akkreditierungsurkunde und eine aktuelle Liste der Prüfverfahren des CVUA-Westfalen stehen öffentlich zur Verfügung.

Für weitere Informationen rund um die Akkreditierung und das QMS des CVUA-Westfalen wenden Sie Sich an die Mitarbeiter des QM-Bereichs.

Urkunde D-PL-19728-01-00.

Standorte

Bochum (Sitz der Anstalt)

Zuständigkeiten

  • Fisch/-erzeugnisse

  • Suppen und Soßen

  • Bedarfsgegenstände 
(Wasch- und Reinigungsmittel)

  • Kosmetische Mittel

  • Futtermittel

Kontaktinformation

Ort:
Westhoffstr. 17
D-44791 Bochum

Tel.:
0234-957194-0

Mail:
poststelle@cvua-westfalen.de

Arnsberg

Zuständigkeiten

  • Lebensmittel- und Futtermittelmikrobiologie
  • Tierartbestimmung
  • Pathogene Keime und Zoonosenerreger
  • Futtermittel
  • Diagnostik von Tierkrankheiten

Kontaktinformation

Ort:
Zur Taubeneiche 10-12,
D-59821 Arnsberg

Tel.:
0234-957194-0

Mail:
poststelle@cvua-westfalen.de

Hagen

Zuständigkeiten

  • Milch, Milcherzeugnisse und Käse

  • Butter, Fette und Öle

  • Feinkost und Mayonnaise 

  • Feine Backwaren

Kontaktinformation

Ort:
Pappelstr. 1
D-58099 Hagen

Tel.:
0234-957194-0

Mail:
poststelle@cvua-westfalen.de

Hamm

Zuständigkeiten

  • Fleisch/-erzeugnisse und Wurstwaren

  • Hülsenfrüchte und Ölsamen

  • Speiseeis

  • Fertiggerichte

Kontaktinformation

Ort:
Sachsenweg 6
D-59073 Hamm

Tel.:
0234-957194-0

Mail:
poststelle@cvua-westfalen.de

Träger und Gründung

Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen) wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) und der entsprechenden Errichtungsverordnung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2013 zum 01. Januar 2014 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist entstanden aus der Zusammenführung der bisherigen Chemischen Untersuchungsämter der Städte Bochum, Hagen und Hamm, dem Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt der Stadt Dortmund sowie dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg. Sitz der Anstalt ist Bochum.

Träger der Anstalt des öffentlichen Rechts sind neben dem Land Nordrhein-Westfalen die Städte Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna. Jeder der Trägerkommunen/-kreise hat im Verwaltungsrat einen Sitz und ist mit einer Stimme vertreten; das Land NRW hat zwei Sitze und ist mit der gleichen Anzahl aus der Summe der kommunalen Stimmen, also mit elf Stimmen vertreten. Die Stadt Herne hat sich gegen eine Trägerschaft im CVUA-Westfalen entschieden und ihre Aufgaben im gesamten Bereich der Lebensmittelüberwachung vertraglich auf den Kreis Recklinghausen übertragen. Dieser bedient sich für die aus Herne stammenden Proben der Anstalt als Nutzer.

Corporate Governance Bericht

Corporate Governance Bericht 2023

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW)

Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (Errichtungs-Verordnung)